Hinweise zu Artikeln der Kategorie F3:
Artikel der Kategorie F3 dürfen in Deutschland nur an Inhaber
einer Erlaubnis nach §27 oder §7, sowie Personen mit Befähigungsschein nach §20
SprengG abgegeben werden. Die Verwendung muss vorher bei der zuständigen
Ordnungsbehörde schriftlich angezeigt werden.

Diesen Artikel haben wir am Donnerstag, 10. Dezember 2020 in unseren Katalog aufgenommen.